Unsere Konditionen.

Ambulante psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlungen psychischer Erkrankungen sind Pflichtleistungen der Grundversicherung und werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise.

Falls Sie die Finanzierung über Ihre Zusatzversicherung wünschen bitten wir Sie, vorgängig mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und welche Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Nicht alle psychotherapeutischen Behandlungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Aber keine Sorgen - wir klären die Kostenübernahme mit Ihnen vor dem Erstgespräch.

Auf Wunsch ist Selbstzahlung möglich.

Kostenübernahme der Behandlung bei einer unserer Fachpsychologinnen

Damit die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einer Psychiaterin oder einer Fachärztin für psychosomatische Medizin angeordnet werden.

Formular zur Anordnung

Bitte lassen Sie das Formular Ihrer Therapeutin vor dem ersten Gespräch zukommen.

Jede Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen. Und wenn es mehr Sitzungen braucht? Dann tauschen sich die anordnende Fachperson und die Psychotherapeutin aus, um gemeinsam die Erneuerung der Anordnung zu beurteilen. Bei mehr als 30 Sitzungen benötigt die Krankenkasse ein psychiatrisches Gutachten um abzuschätzen, ob die weiteren Kosten übernommen werden.


Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, können zu Ihren Lasten verrechnet werden. Wir bitte Sie um rechtzeitige Information.

Noch
Fragen?

Oder Unsicherheiten?
Zögern Sie nicht, uns zu schreiben.